1, Abschluss der Vertrages
- Mit Ihrer Buchung (Reiseanmeldung) bieten Sie SCITS
verbindlich den Abschluss eines Vertrags über die von Ihnen
gewünschten Reiseleistungen an.
- Mit Zugang der Buchungsbestätigung von SCITS über die
von Ihnen gewünschten Reiseleistungen kommt der Vertrag
zwischen Ihnen und SCITS zustande.
2, Insolvenzsicherung für Pauschalreisen/
Bezahlung von Pauschalreisen und touristische
Einzelleistungen/Rücktritt bei Zahlungsverzug.
- Insolvenzsicherung für Pauschalreisen/
Bezahlung von Pauschalreisen und touristische
Einzelleistungen/Rücktritt bei Zahlungsverzug.
- Zahlungen auf die gebuchten Leistungen sind durch Sie wie
folgt zu leisten:
- Mit Erhalt der Buchungsbestätigung wird eine Anzahlung in
Höhe von 20% des Gesamtpreises zur Zahlung fällig. SCITS
behält sich vor, bei bestimmten Reiseleistungen eine höhere
Anzahlung zu verlangen, die Ihnen in diesem Fall vor Buchung
mitgeteilt wird. Der Restbetrag ist 30 Tage vor Reiseantritt
ohne nochmalige Aufforderung zu zahlen. Bei Verträgen, die
weniger als 30 Tage vor Reiseantritt geschlossen werden, ist
der Gesamtpreis sofort zu Zahlung fällig.
- Zahlungen sind von Ihnen direkt an SCITS an die in der Rechnung
genannte Kontoverbindung zu leisten. Für die Rechtzeitigkeit
der Zahlung maßgeblich ist der Zahlungseingang bei SCITS.
Sämtliche Zahlungen sind unter Angabe der auf der Rechnung
vermerkten Rechnungsnummer und Buchungsnummer zu
leisten.
- Im Falle der nicht fristgerechten oder nicht vollständigen
Zahlung behält sich SCITS nach Mahnung mit Fristsetzung
vor, den Rücktritt vom Vertrag zu erklären und Schadensersatz
entsprechend den in diesen Reise- und Zahlungsbedingungen
genannten Stornosätzen zu verlangen. Gesonderte
Entschädigungssätze gelten, soweit diese Ihnen vor Buchung
mitgeteilt wurden und im Rahmen der Buchungsbestätigung
aufgeführt sind.
3, Wesentliche Eigenschaften/Leistungsänderung/
Nebenabreden
- Die wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen
ergeben sich aus den von SCITS bekannt gegebenen
vorvertraglichen Informationen, wie der Leistungsbeschreibung
im Katalog oder auf der Website sowie den Angaben aus
der Buchungsbestätigung. Leistungsbeschreibungen von
Websites von Leistungsträgern sind für SCITS nicht verbindlich.
- SCITS behält sich das Recht vor, nach Vertragsabschluss eine
Änderung wesentlicher Eigenschaften der Reiseleistungen,
die nicht den Reisepreis betreffen und vom vereinbarten
Inhalt des Vertrags abweichen, zu erklären, wenn diese
nach Vertragsabschluss notwendig werden. Eine soche
Leistungsänderung wird SCITS nur vornehmen, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den
Gesamtzuschnitt
der Reiseleitungen nicht beeinträchtigen. Eventuelle
Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt. SCITS
wird Sie über solche wesentlichen Leistungsänderungen
vor Reisebeginn unverzüglich nach Kenntnis über den
Änderungsgrund klar und verständlich informieren.
- Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen
Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben
von Ihnen, die Inhalt des Vertrags geworden sind, sind Sie
berechtigt, innerhalb einer von SCITS gesetzten Frist die
Änderung anzunehmen oder ohne Gebühren vom Vertrag
zurückzutreten. Reagieren Sie gegenüber SCITS nicht
innerhalb der gesetzten Frist, gilt die mitgeteilte Änderung als
angenommen.
- Hatte SCITS für die Durchführung der geänderten
Reiseleistungen geringere Kosten, wird Ihnen der
Differenzbetrag erstattet.
- Besondere Wünsche von Ihnen, die nicht in der
Buchungsbestätigung ausdrücklich bestätigt wurden, sind als
unverbindlich anzusehen, für deren Erfüllung eine Garantie
nicht übernommen werden kann.
4, Beförderungsleistungen
- Die mit der Buchungsbestätigung bekannt gegebenen
Reisezeiten für die gebuchten Flugtage stehen unter dem
Leistungsvorbehalt lt. Ziffer 3.
5, Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
- SCITS wird die Reisenden, die eine Pauschalreise gebucht
haben, über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie
gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes
einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von
gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss
unterrichten.
- Die Reisenden sind verantwortlich für das Beschaffen und
Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente,
eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten
von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem
Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung
von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten der Reisenden. Dies gilt
nicht, wenn SCITS unzureichend oder falsch informiert hat.
- SCITS haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den
Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung. SCITS weist ausdrücklich darauf
hin, dass die bei
der Buchung mitgeteilten Passdaten, insbesondere auch die
Passnummern, korrekt sein müssen und dass Zusatzkosten, die
u.U. durch nachträgliche Änderungen anfallen, den Reisenden
in Rechnung gestellt werden.
6, Mindestteilnehmerzahl/Rücktritt wegen
Nichterreichens
- Soweit SCITS die Mindestteilnehmerzahl sowie den Zeitpunkt
(Rücktrittsfrist 30 Tage), bis zu welchem Ihnen die Erklärung
vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn spätestens
zugegangen sein muss, in der jeweiligen vorvertraglichen
Unterrichtung sowie auf der Buchungsbestätigung angegeben
hat, behält sich SCITS vor, vom Vertrag wegen Nichterreichens
der Mindestteilnehmerzahl zurückzutreten.
- Wird die Reiseleistung aus diesem Grund nicht erbracht,
wird SCITS unverzüglich die von Ihnen auf den Reisepreis
geleisteten Zahlungen zurückerstatten.
- SCITS behält sich bei bestimmten Reiseleistungen eine
andere Rücktrittsfrist vor, die Ihnen in diesem Fall vor Buchung
mitgeteilt wird.
7, Vertragsübertragung auf Ersatzperson
- Der Reisende hat im Rahmen einer Pauschalreise das
gesetzliche Recht, von SCITS durch schriftliche Mitteilung
zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und
Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt. Eine solche
Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie SCITS 7 Tage vor
Reisebeginn zugeht. SCITS kann dem Eintritt widersprechen,
wenn der Dritte die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht
erfüllt. Tritt der Dritte in den Pauschalreisevertrag ein, haften
er und der Reisende SCITS als Gesamtschuldner für den
Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden
Mehrkosten (z.B. durch die Notwendigkeit der Buchung einer
anderen Tarifklassen bei Flugtickets, Ticketausstellungskosten
etc). Für die Stellung einer Ersatzperson berechnet SCITS ein
Bearbeitungsentgelt von 30 Euro.